Mit Vertrag wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, an
dem mindestens zwei Personen beteiligt sind (= mind. zweiseitiges
Rechtsgeschäft).
Ein Vertrag kommt zustande durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme).
Beispiel: A erklärt gegenüber dem B "Ich biete Dir meinen Fiat Punto für 2.000,- Euro zum Kauf an. B erklärt "Ich nehme das Angebot an". Damit ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Bei Verträgen unterscheidet man zwischen:
Beim gegenseitigen Vertrag entstehen bei allen Parteien im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Rechte und Pflichten (Beispiel: Kaufvertrag).
Für den unvollkommen zweiseitigem Vertrag siehe hier.
Beim einseitig verpflichtenden Vertrag verpflichtet sich nur die eine Partei. Die andere Partei erhält nur ein Recht (Beispiel: Bürgschaft.
Werbung:
|