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Unvollkommen zweiseitiger Vertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von einem unvollkommen zweiseitigen Vertrag spricht man bei Verträgen zwischen zwei Parteien, bei der nur eine Partei Hauptpflichten treffen und die andere nur nicht im Synallagma stehende Nebenpflichten hat.

Beispiel Leihvertrag: Hier trifft den Verleiher die Hauptpflicht, die Sache zu Übergeben, den Entleiher aber nur die Nebenpflicht die Sache zurück zu geben. Die Sache wird nicht hingegeben um sie später wieder zurückzuerhalten. Weiteres Beispiel ist der Auftrag.

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