Im zweiseitig verpflichtenden Vertrag
stehen sich zwei Leistungen gegenüber.
Leistung und Gegenleistung.
Das Gesetz benutzt den Begriff Gegenleistung um aus Sicht des
Schuldners, die Leistung zu bezeichnen, die er aufgrund des
Gegenseitigkeitsverhältnisses zu erhalten hat.
D.h. die Leistung ist das was der Schuldner zu bringen hat, die
Gegenleistung ist das was der Schuldner zu bekommen hat.
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