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An einem gegenseitigen Vertrag sind mindestens zwei
Parteien beteiligt. Dabei verspricht die eine Partei der anderen eine Leistung,
wofür diese wiederum eine Gegenleistung verspricht. Dabei ist der Gläubiger immer der,
der etwas verlangen kann, und Schuldner der das Verlangen erfüllen muss.
Beispiel:
A ist Gebrauchtwagenhändler. B Fahranfänger. B will bei A einen Gebrauchtwagen
kaufen. Die Leistung die A anbietet ist der Gebrauchtwagen. Die Gegenleistung die B
anbietet sind 2000,- Euro. Beide schließen per Handschlag einen Vertrag.
Wer ist Gläubiger, wer Schuldner?
Die Frage wer Gläubiger bzw. Schuldner ist, lässt sich so nicht beantworten. Denn sowohl
A als auch B sind Gläubiger und Schuldner zugleich. A kann den Kaufpreis in Höhe von 2000,- Euro verlangen,
und B kann den Gebrauchtwagen verlangen; A muss das Verlangen des B nach dem Gebrauchtwagen erfüllen und B das
Verlangen des A nach dem Kaufpreis (jeweils untechnisch gesprochen).
Daraus folgt A ist Gläubiger der Gegenleistung (= 2000,- Euro) und Schuldner der Leistung (= Gebrauchtwagen) während B Gläubiger der Leistung (= Gebrauchtwagen) und Schuldner der Gegenleistung (= 2000,- Euro) ist.
D.h. wer Gläubiger und Schuldner ist kann nicht mit Bezug auf den Vertrag sondern nur mit Bezug
auf eine bestimmte Leistung beantwortet werden.
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