slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
admin-c-Vereinbarung
(it.recht)
    

Mit admin-c-Vereinbarung bezeichnet man einen Vertrag der das Verhältnis zwischen admin-c und Domaininhaber regelt.

Es wird in der Regel festgelegt, dass der Domaininhaber für den Fall, dass der admin-c von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich Inanspruch genommen wird, alle Kosten übernimmt. Zudem ist eine Zusicherung des Inhabers sinnvoll, dass er die Domain auf Rechtsverletzungen gegenüber Dritten überprüft hat. Im Gegenzug unterwirft sich der admin-c Sanktionen, für den Fall, dass er weisungswidrig über die Domain verfügt.(siehe dazu Junker, Haftung des Admin-C, JurPC Web-Dok. 277/2003, Abs. 18).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Admin-C Eintrag Werbung: