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Vergehen
(recht.straf.at)
(engl. misdemeanor )
    

Vergehen sind gemäß § 12 StGB Straftaten bei denen die Mindeststrafe auf weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe oder auf Geldstrafe lautet. Für Details siehe unter Verbrechen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Volksverhetzung * Volksverhetzung * § 153 StPO * § 153 StPO * Beleidigung * Beleidigung * Inzucht/Inzest/Blutschande * Inzucht/Inzest/Blutschande * Vergiftung * Vergiftung * misdemeanor * misdemeanor * Ausspähen von Daten * Ausspähen von Daten * Korrektionalgericht * Korrektionalgericht * § 107a StGB Wahlfälschung * § 107a StGB Wahlfälschung * Qualifikation/Privilegierung * Qualifikation/Privilegierung * Störung von Telekommunikationsanlagen * Störung von Telekommunikationsanlagen * Delikte, Einteilung * Delikte, Einteilung * Hehlerei * Hehlerei * Strafrecht, Allgemeiner Teil * Strafrecht, Allgemeiner Teil * Datenveränderung * Datenveränderung Werbung: