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Amtsanmaßung
(recht.straf.bt)
    

Von Amtsanmaßung spricht man, wenn jemand unbefugt ein öffentliches Amt ausübt. Amtsanmaßung ist gemäß § 132 StGB ein Vergehen, das maximal mit zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird.

Bei einer Amtsanmaßung ist auch immer an unbefugtes Tragen einer Uniform, Betrug, Erpressung oder Diebstahl zu denken.

Beispiel: B besorgt sich im Kostümverleih eine Polizeiuniform und beginnt den Verkehr auf einer Kreuzung zu regeln.

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