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Delikte lassen sich unter folgenden Gesichtspunkten einteilen:
(siehe Wessel, AT, Rn. 17 ff)
Übersicht über die Deliktsarten:
- Vorsätzliche Delikte
- Begehungsdelikte
- Unterlassungsdelikte
- Fahrlässige Delikte
- Begehungsdelikte
- Unterlassungsdelikte
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