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Strafrecht, Allgemeiner Teil
(recht.straf.at)
    

Mit allgemeinem Teil des Strafrechts werden die §§ 1 - 79b Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet, die die grundlegenen Vorschriften enthalten, die für alle Straftatbestände des besonderen Strafrechts gelten.

Der allgemeine Teil umfasst folgende Abschnitte:

  • Verbrechen und Vergehen.
  • Begehungs- und Unterlassungsdelikte
  • Vorsätzliche und fahrlässige Delikte
  • Irrtümer
  • Schuldfähigkeit
  • Versuchsstrafbarkeit
  • Täterschaft und Teilnahme
  • Notwehr und Notstand
  • Straflosigkeit
  • Strafen
  • Strafbemessung
  • Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • Strafantrag
  • Verjährung
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