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Treu und Glauben
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Im Schuldrecht herrschender Rechtsgrundsatz, der sowohl die Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB) als auch die Leistungserbringung (§ 242 BGB) bestimmt.

Was Treu und Glauben ist, richtet sich nach den herrschenden sozialethischen Wertvorstellungen. Es handelt sich hierbei um eine Generalklausel die durch Fallgruppen konkretisiert wird.

Beispiele von Einzelausprägungen des Grundsatzes von Treu und Glauben:

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Auf diesen Artikel verweisen: § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben * Prozesshandlungen * Verwaltungsrecht Lücken * Verwirkung * unbenannte Zuwendungen * Bundestreue/bundesfreundliches Verhalten * Durchgriffshaftung * OLG Brandenburg 7 U 169/04 * dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est * Verjährung, Zivilrecht * Geschäftsgrundlage/Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG), Zivilrecht * Anfechtung, Beschränkung auf das Gewollte * Anscheinsvollmacht/Rechtsscheinsvollmacht * Verbundenes Geschäft/Verbundener Vertrag * Zurückbehaltungsrecht Werbung: