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dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est
(recht.zivil.materiell.schuld.at und recht.allgemein.grundsatz)
    

Lat. sinngemäß: Mit Arglist handelt, wer etwas fordert, was er sogleich wieder zurückerstatten muss. In solchen Fällen kann der Schuldner dem Gläubiger die Herausgabe, mit dieser Einrede verweigern. Es handelt sich dabei um eine Ausprägung des Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben.

Siehe Palandt, § 242, Rn. 52.

Wird mit gleicher Bedeutung auch in der Form

dolo facit qui petit quod statim redditurus est.
(Fikentscher, Rn. 189). verwandt.

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