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eingetragener Verein (e.V.)/rechtsfähiger Verein
(recht.zivil.materiell.at und recht.zivil.gesellschaft)
    

Inhalt
             1. Stichworte/Probleme

Der eingetragene Verein ist ein Verein der durch Eintragung ins Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangt. Er ist die im BGB geregelte Grundform der körperschaftlichen Vereinigung. Bei den eingetragenen Vereinen ist grundsätzlich zwischen dem nichtwirtschaftlichen sog. Idealverein (§ 21 BGB), dem wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) und dem ausländischen Verein zu unterscheiden.

1. Stichworte/Probleme

  1. Rechtsfähigkeit?
  2. Vorverein?
  3. Was ist das Nebenzweckprivileg? Wann liegt ein wirtschaftlicher Verein vor?
  4. Organschaftliche Vertretung
  5. Umfang der Vertretungsmacht
  6. Mehrgliedriger Vorstand
  7. Haftung für deliktisches Verhalten
  8. Haftung im vertraglichen Bereich
  9. Lehre vom Organisationsmangel
  10. Rechtsnatur der Vereinssatzung
  11. Vereinsstrafe
  12. Aufnahmezwang
  13. Mitgliedschaft als absolut geschütztes Rechtsgut

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Auf diesen Artikel verweisen: Juristische Personen des Privatrechts * Wizards of OS (WOS) * Verein * Idealverein * organschaftliche Vertretung Werbung: