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Idealverein
(recht.zivil.materiell.at)
    

Inhalt
             1. Gründung/Voraussetzungen des Idealvereins

Mit Idealverein, wird ein Verein bezeichnet, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

1. Gründung/Voraussetzungen des Idealvereins

  • Mindestmitgliederzahl gemäß § 56 BGB: 7.
  • Gemäß § 57 eine Satzung mit folgendem Mindestinhalt:
    • Zweck
    • Namen
    • Sitz
    • und die Tatsache, daß es ein eingetragener Verein sein soll

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Auf diesen Artikel verweisen: eingetragener Verein (e.V.)/rechtsfähiger Verein Werbung: