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Verwaltungsprozess/Verwaltungsprozessrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Inhalt
             1. Verfahrensgrundsätze
             2. Klagearten
             3. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Mit Verwaltungsprozess, wird das Gerichtsverfahren bezeichnet, dass der Kontrolle des staatlichen Handelns dient. Das Verwaltungsprozessrecht ist in der VwGO geregelt, ergänzend verweist die VwGO in § 173 auf das GVG und die ZPO.

1. Verfahrensgrundsätze

  1. Anspruch auf rechtliches Gehör
  2. Grundsatz des fairen Verfahren
  3. Dispositionsmaxime
  4. Amtsbetrieb und Konzentrationsmaxime
  5. Untersuchungsgrundsatz, § 86 Abs. 1 VwGO
  6. Mündlichkeitsprinzip
  7. Unmittelbarkeitsgrundsatz
  8. Öffentlichkeitsgrundsatz

2. Klagearten

  1. Leistungsklagen
  2. Gestaltungsklagen
  3. Feststellungsklagen

3. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Siehe unter Zulässigkeitsvoraussetzungen in der VwGO Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Klageartenvwgo Werbung: