slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Feststellungsklage (VwGO)
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Inhalt
             1. Prüfungsschema

Die Feststellungsklage ist in § 43 VwGO geregelt. Sie ist einschlägig wenn es um das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Verwaltungsrechtsverhältnisses geht. Die Feststellungsklage ist subsidiär zu den Gestaltungs- und Leistungsklagen.

1. Prüfungsschema

  1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
  2. Feststellungsklage statthafte Klageart
    1. Verwaltungsrechtsverhältnis
    2. Subsidiarität
    3. Feststellungsinteresse
  3. (Klagebefugnis, analog § 42 Abs. 2 VwGO, nur Mindermeinung)
  4. allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsrechtsverhältnis * Feststellungsklage/Feststellungsurteil (allgemein) * Feststellungsinteresse, VwGO * Verwaltungsprozess/Verwaltungsprozessrecht Werbung: