|
Mit Feststellungsklage wird eine Klage bezeichnet, mit der sich das Bestehen (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehen (negative Feststellungsklage) eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses
feststellen lässt. Feststellungsurteile verändern nicht die Rechtslage sondern
stellen sie nur fest. Eine Vollstreckung aus einem solchen Urteil ist nicht
möglich. Daher ist sie subsidiär zu
Leistungsklagen.
Werbung:
| |