Mit konstitutiv bezeichnet man etwas, das eine Rechtsfolge erst begründet.
Beispiel: Die Eintragung einer Baulast in das Baulastverzeichnis.
Im Gegensatz dazu bezeichnet man mit deklaratorisch etwas, das eine schon eingetretene Rechtsfolge nur noch feststellt.
Beispiel: Feststellungsurteile oder § 264 S. 1 ZPO [siehe unter Klageänderung]
Auf diesen Artikel verweisen: konstituieren * deklarativ * Offene Handelsgesellschaft (OHG) * Kommanditgesellschaft (KG) * Baulast, Baurecht * Klagerücknahme * Rechtsfähigkeit des Vereins