Mit Konzentrationsmaxime wird der prozessuale Grundsatz bezeichnet, dass ein Rechtsstreit zur Verfahrensbeschleunigung möglichst in einem umfassend vorbereiteten Termin erledigt werden soll.
Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsprozess/Verwaltungsprozessrecht * Verfahrensgrundsätze/Prozessmaximen, ZPO