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Konzentrationsmaxime
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Konzentrationsmaxime wird der prozessuale Grundsatz bezeichnet, dass ein Rechtsstreit zur Verfahrensbeschleunigung möglichst in einem umfassend vorbereiteten Termin erledigt werden soll.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsprozess/Verwaltungsprozessrecht * Verfahrensgrundsätze/Prozessmaximen, ZPO Werbung: