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Mit Verwaltungsprozess, wird das Gerichtsverfahren bezeichnet, dass der Kontrolle des staatlichen Handelns dient. Das Verwaltungsprozessrecht ist in der VwGO geregelt, ergänzend verweist die VwGO in § 173 auf das GVG und die ZPO.
- Anspruch auf rechtliches Gehör
- Grundsatz des fairen Verfahren
- Dispositionsmaxime
- Amtsbetrieb und Konzentrationsmaxime
- Untersuchungsgrundsatz, § 86 Abs. 1 VwGO
- Mündlichkeitsprinzip
- Unmittelbarkeitsgrundsatz
- Öffentlichkeitsgrundsatz
- Leistungsklagen
- Gestaltungsklagen
- Feststellungsklagen
Siehe unter Zulässigkeitsvoraussetzungen in der VwGO
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