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Die Verfügung/das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das
ein subjektives Recht übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird.
"Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt ändert" (BGH NJW 2010, 1457 m.w.N)
Damit ist das Verfügungsgeschäft die Ergänzung zum Verpflichtungsgeschäft. Es führt zur Erfüllung
der mit dem Verpflichtungsgeschäft begründeten Ansprüche.
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