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res sacrae
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.latein und recht.kirchen)
    

res sacrae ist die Bezeichnung der katholischen Kirche für geweihte oder gesegnete Sachen. Sie dürfen nach Weihe/Segnung nicht mehr zweckentfremdet werden. Die Verfügungsbefugnis für diese Sachen ist entsprechend beschränkt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Leiche/Leichnam, Eigentum * res extra commercium Werbung: