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Die Leiche eines Menschen ist eine Sache (str.). Sie steht grundsätzlich
in niemandes Eigentum (a.A.: Eigentum der Erben). Das gleiche gilt für nicht von ihr getrennte künstliche Bestandteile (Zahnkronen, Herzschrittmacher usw.). Dient eine Leiche medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken, ist sie eigentumsfähig. Das gleiche gilt für Leichen, bei denen aufgrund ihres Alters keine Bedenken mehr hinsichtlich der Pietät bestehen, wie z.B. bei archäologischen Leichenfunden. Reliquien widerum unterliegen den Regeln über res sacrae.
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