Als dingliches Rechtsgeschäft wird ein Verfügungsgeschäft bezeichnet mit dem ein Recht einer Sache (= einem Ding) geändert wird. D.h das dingliches Rechtsgeschäft ist ein Unterfall des Verfügungsgeschäftes.
Beispiel: A verkauft B sein Fahrrad per Handschlag. In Erfüllung dieses Kaufvertrages übetragat A dem B mit dem dinglichen Rechtsgeschäft der Übereignung das Eigentum am Fahrrad.
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