slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Römisches Recht
(recht.geschichte.rom)
    

Mit römischen Recht wird das Recht bezeichnet, das im römischen Reich (600 v. Chr. bis 476 n. Chr.) galt.

Das römische Recht hat sich in mehreren Abschnitten entwickelt, wobei es Überlagerungen der verschiedenen Regelungen kommt. In seinen Anfängen war es ungeschriebenes Gewohnheitsrecht.

Eine neue Phase beginnt ca. 500 v Chr. mit der sog. servianischen Verfassung die die Legende dem Servius Tullius (dem 6. König des römischen Reiches) zuschreibt, und der die Einteilung des römischen Volkes in Zenturien und die Einführung des Zensus zugeordnet wird.

Die erste Aufzeichnung erfolgte 450 v. Chr. mit den sog. Zwölf Tafeln. Spätere Gesetze sind die leges juliae ca. 50 v. Chr. und später die oströmischen sog. Novellen.

Dabei wurde das klassische römische Recht einschließlich der Novellen zusammengefasst in dem oströmischen corpus juris civilis aus dem 6. Jahrhundert n. Chr.

Aufgrund der Rezeption wurde das römische Recht zu einer der Grundlagen unserer heute gültigen Rechtsordnung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Proskription * mancipium * vi vel clam vel precario * Zwölftafelgesetz (Duodecim tabulae) * Legisten * communio * ungerechtfertigte Bereicherung/Bereicherungsrecht * actio publicana * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht * deutsches Recht/germanisches Recht * consortium ercto non cito * sponsio * Stipulation/stipulatio * Reichsrecht * justus titulus * lex succurit ignoranti Werbung: