slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
römisches Reich (imperium romanum)
(recht.geschichte.rom)
    

Mit römischem Reich, wird die ca. seit dem 800 Jhd. v. Chr. bis 476 n. Chr. bestehende staatliche Einheit bezeichnet, die im Kern immer Rom umfasste, sich aber zeitweise bis England ausstreckte und nach 476 nur noch in Form des oströmischen Reichs fortlebte.

Das weströmische Reich endete mit der Absetzung Romulus Augustus durch Odoaker bzw. mit dem Ende der Amtszeit des letzten von Ostrom anerkannten weströmischen Kaisers Julius Nepos. Das Staatsgebiet des römischen Reiches zerfiel mit dem Ende in mehrere germanische Staaten.

Man kann die Geschichte des römischen Reichs unterteilen in

  • Frühzeit (... bis zur Mitte des 300 Jahrhunderts v. Chr.)
  • Zeit des Weltreichs (300 v. Chr. bis 300 n. Chr.)
  • Spätzeit (300 n. Chr. bis 476/480 n. Chr.)
  • Oströmisches Reich 395 n. Chr. bis 1453)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mithraskult * sella curulis * aediles/Ädilen, kurulische/plebejische * Römisches Recht Werbung: