slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
justus titulus
(recht.allgemein.latein und recht.geschichte.rom)
    

Mit justus titulus wird im römischen Recht ein Rechtsgrund bezeichnet, der zum Eigentumserwerb führt. Beispiel: der justus titulus usucapionis (= Ersitzung).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: