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Ersitzung/usucapio
(recht.zivil.materiell.sachen)
(engl. usucaption/usucapion)
    

Mit Ersitzung bezeichnet man den Eigentumserwerb durch langjährigen Besitz. Die Ersitzung ist auch im römischen Recht unter dem Begriff usucapio bekannt.

Gemäß § 937ff BGB kann man an einer Sache die im Eigentum eines anderen steht, das Eigentum erwerben, wenn man die Sache für 10 Jahre im Eigenbesitz hat.

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Auf diesen Artikel verweisen: lex Julia et Plautia * Rechtshängigkeit, Zivilprozess * adverse possession * Eigenbesitz * res habilis, titulus, fides, possessio, tempus * usucaption/usucapion * possessio civilis * praescriptio acquisitiva/praescriptio extinctiva * justus titulus Werbung: