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sponsio
(recht.geschichte.rom)
    

Mit sponsio wird im römischen Recht eine Form des Bürgschaftsvertrages bezeichnet, den nur römische Bürger abschließen konnten und der eine in Form der Stipulation errichtete Hauptschuld voraussetzte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Peregrinen * fideiussio indemnitatis/beneficium excussionis Werbung: