Mit fideiussio indemnitatis wird eine Form der Bürgschaft im römischen Recht bezeichnet, bei der der Bürge - ähnlich der Regelung im Deutschen Recht - nur soweit haftet wie der Hauptschuldner ausfiel. D.h. hier galt die Einrede der Vorausklage (= beneficium excussionis). Die fideiussio indemnitatis setzt im Gegensatz zur sponsio und zur fidepromissio keine in Form der Stipulation begründete Hauptschuld voraus.
Die Bürgschaft wird durch eine Stipulation begründet.
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