Mit Stipulation (= stipulatio) wird im römischen Recht eine Form der Begründung eines Schuldverhältnisses bezeichnet, bei der Antragende die Formel
Versprichst Du mir zu ... zu geben
und der Annehmende die Formel
Ich verspreche es.
sprechen musste.
Auf diesen Artikel verweisen: datio ob rem * sponsio * fideiussio indemnitatis/beneficium excussionis * fideiussio indemnitatis/beneficium excussionis