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interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht
(recht.geschichte.rom)
    

Im römischen Recht waren Interdikten an eine Partei gerichtete Befehle des Prätors zur kurzfristigen Regelung eines Zustandes, vergleichbar mit dem einstweiligen Rechtsschutz.

Das Interdikt sprach der Prätor auf Antrag einer Prozesspartei gegen die andere Prozesspartei aus. Der Antrag erfolgt dabei vor der Beweisführung und Entscheidungsreife.

Es gibt drei Arten von Interdikten:

  1. restitutorische (auf Rückgabe gerichtet)

    Beispiel interdiktum percario: A gibt dem R auf dessen Bitten einen Esel als precarium, nach dem A das Precarium widerrufen hat verweigert R die Herausgabe. A geht daher zum Prätor und stellt den Antrag auf Herausgabe.

  2. exhibitorische
  3. prohibitorische

Quelle: Karl Adolf Schmidt, Das Interdiktenverfahren der Römer.

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