Verzug meint, daß eine Vertragspartei eine von ihr zu erbringende
Leistung/Handlung nicht rechtzeitig erbringen kann. Dabei kann sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner in Verzug geraten.
Die beiden Arten des Verzugs, Gläubiger- und
Schuldnerverzug sind in
verschiedenen Paragraphen geregelt.