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Verzug
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Verzug meint, daß eine Vertragspartei eine von ihr zu erbringende Leistung/Handlung nicht rechtzeitig erbringen kann. Dabei kann sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner in Verzug geraten.

Die beiden Arten des Verzugs, Gläubiger- und Schuldnerverzug sind in verschiedenen Paragraphen geregelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verzugsschaden/Verspätungsschaden * Teilleistung/Teilzahlung * § 286 BGB Verzug des Schuldners * Mahnung Werbung: