slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Schuld, Strafrecht
(recht.straf.at)
    

Im weiteren Sinne ist Schuld die Frage nach der persönlichen Vorwerfbarkeit des Handelns. Nur schuldhaftes Handeln ist strafbar. Bei der Schuldfrage wird untersucht, ob das Unrecht auch mit einem entsprechenden Gesinnungsunwert begangen wurde.

Im Rahmen des strafrechtlichen Prüfungsaufbaus ist Schuld die dritte Stufe bei der Bewertung einer Straftat im dreistufigen Aufbau.

Entfällt der Schuldvorwurf wird die Tat nicht bestraft. Im Gegensatz zur Rechtfertigung ist aber eine Notwehr gegenüber entschuldigtem Handeln zulässig.

Zu den bei der Prüfung der Schuld im juristischen Gutachten zu prüfenden Punkten siehe unter Schuld, Prüfungspunkte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Vollrausch * Nötigung * Erpressung * Urkundenfälschung * Schuld, Prüfungspunkte * Ausspähen von Daten * Sachbeschädigung * Betrug * Raub/Raubüberfall * Untreue * Untreue * Zurechnung * Leistungserschleichung * Versuch * Diebstahl * Räuberischer Diebstahl * Hausfriedensbruch * Datei existiert nicht! Werbung: