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Zurechnung
(recht.straf.at)
    

Im Strafrecht erfolgt die Zurechnung einer Tat zum Täter auf drei Ebenen:

  1. Auf der ersten Stufe wird gefragt, ist das Verhalten des Täters ihm als Handlung zuzurechnen. Maßstab ist dabei das menschenmögliche (Beispiel: Die Zurechnung entfällt, wenn ein Mensch dieses Verhalten nicht kontrollieren kann).
  2. Auf der zweiten Stufe wird gefragt, sind die Handlung und ihre Folgen einem tatbestandlichen Unrecht zurechenbar. Hier ist Maßstab was einem Menschen in der sozialen Rolle des Täters möglich ist (Beispiel: Die Zurechnung entfällt Wenn ein Mensch in der sozialen Rolle des Täters gerechtfertig gewesen wäre).
  3. Auf der dritten Stufe wird schliesslich gefragt, ob das den Verhaltensfolgen zurechenbare tatbestandlich rechtswidrige Geschehen dem Täter als Schuld zuzurechnen ist. Maßstab ist hier, was dem konkreten Täter möglich war (Beispiel: Die Zurechnung entfällt wenn es dem Täter nicht zumutbar war den Tatbestand abzuwenden).

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