Mit Tatbestand (auch gesetzlicher Tatbestand) bezeichnet man die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung (Wessels, AT, Rn. 14). Man unterscheidet zwischen objektivem Tatbestand (nach außen wahrnehmbar) und subjektiven Tatbestand (innere Vorstellungen des Täters).
Sind die objektiven und subjektiven Merkmale erfüllt spricht man auch vom tatbestandsmäßigen Vorliegen einer Straftat. D.h. die Frage der Rechtswidrigkeit und der Schuldhaftigkeit der Tat sind noch nicht geklärt.
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