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Nötigung ist die rechtswidrige Bestimmung eines anderen zu einer
Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder der Drohung mit einem
empfindlichen Übel. Nötigung ist gemäß § 240 StGB ein strafbares Vergehen.
- Tatbestandsmäßigkeit
- Rechtswidrigkeit/Zweck-Mittel-Relation
- Schuld
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