slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
empfindliches Übel
(recht.straf.bt.240)
    

Empfindlich ist ein Übel, wenn die Drohung damit objektiv geeignet ist, einen besonnen Dritten zu dem geforderten Verhalten zu veranlassen.

Beispiel: A droht dem B mit Schlägen, wenn er ihm nicht seinen Sitzplatz im Kino überläßt.

Gegenbeispiel: A droht dem ihm unbekannten B damit, dass er stark in seiner Wertschätzun abfallen werde, wenn er ihm nicht seinen Sitzplatz überlasse.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Nötigung * Erpressung * § 240 StGB Nötigung * Drohung Werbung: