Gemäß § 90 BGB sind Sachen körperliche Gegenstände. Zu der Behandlung von Tieren siehe dort.
Das BGB unterscheidet grundsätzlich zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen (z.B. Grundstücke).
Das Strafrecht folgt hier dem BGB.
Auf diesen Artikel verweisen: herrenlose Sache * § 246 StGB Unterschlagung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * fremd i.S.d. StGB * Pfand * Übergabe * § 125 StGB Landfriedensbruch * § 249 StGB Raub * § 989 BGB Schadensersatz nach Rechtshängigkeit * Verpfändung * Sachbeschädigung * Vertretbare Sachen/nicht vertretbare Sachen * Raub/Raubüberfall * Raub/Raubüberfall * Leiche/Leichnam, Eigentum * § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr * zerstört, iSd StGB * Sachgesamtheiten * Bewegliche Sache * Fruchtgenuss * Diebstahl * § 303 StGB Sachbeschädigung * § 242 StGB Diebstahl * Tiere * Vermieterpfandrecht * Nießbrauch * Sachinbegriff/Inbegriff von Sachen