slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtshängigkeit
(recht.zivil.formell.prozess und recht.straf.prozess)
    

Mit Rechtshängigkeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Verfahren vom Gericht untersucht wird.

Für Details siehe unter Rechtshängigkeit im Zivilprozess, Rechtshängigkeit im Strafprozess und Rechtshängigkeit im Verwaltungsgerichtsprozess.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Stufenklage * einstweilige Anordnung * Altersvorsorgeunterhalt * Prozesszinsen * Zugewinngemeinschaft * § 238 FamFG Abänderung gerichtlicher Entscheidungen * Klageänderung * Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) * Prozessvergleich * Rechtshängigkeit, Verwaltungsgerichtsprozess * Wohnvorteil, Unterhaltsrecht * Terminsgebühr * Kostenerstattung für Maßnahmen zur Vorbereitung eines Verfahrens Werbung: