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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
(recht.zivil.materiell.sachen)
(GND: 7504807-3)
    

Ein EBV ist die Voraussetzung für die Eigentumsansprüche aus den §§ 985ff BGB.

Voraussetzung für das Vorliegen eines EBV:

Das EBV führt unter anderem zu einer Privilegierung des unrechtmäßigen aber gutgläubigen Besitzers, der Nutzungen erst ab Rechtshängigkeit herausgeben muss.

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Auf diesen Artikel verweisen: Besitzkondiktion * Vindikation/Vindikationslage * Drittwiderspruchsklage/Widerspruchsklage * Rechtshängigkeit, Zivilprozess Werbung: