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Artikel Diskussion (2)
Realsicherheit/Personalsicherheit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Als Realsicherheiten werden Rechte an Rechtsobjekten oder Rechten zur Kreditsicherung bezeichnet:

  1. Grundpfandrechte
  2. Fahrnispfandrecht
  3. Sicherungsübereignung
  4. Sicherungsabtretung
  5. Sicherheitenpool

Als Personalsicherheit wird die persönliche Haftung eines Rechtssubjekts (= Person) zur Kreditsicherung bezeichnet.

  1. Bürgschaft
  2. Schuldbeitritt
  3. Patronatserklärung

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Auf diesen Artikel verweisen: Sicherungsrecht * Kreditsicherheiten Werbung: