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Sicherheitenpool
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Als Sicherheitenpool wird ein Zusammenschluss von Sicherungsnehmern eines gemeinsamen Sicherungsgebers zur gemeinsamen Ausübung und Verwertung von Sicherungsrechten bezeichnet.

Beispiel: Die G AG ist ein weltweit operierendes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5 Milliarden Euro. Kreditgeber sind die A-Bank, B-Bank, C-Bank, D-Bank und die E-Bank, denen die G AG jeweils verschiedene Sicherheiten an zukünftigen Forderungen, Grundstücken und Warenbeständen eingeräumt hat. Um Kollisionen bei der Verwertung zu vermeiden - so verlieren z.B. die Forderungen an Wert, wenn die Produktionsanlagen verwertet werden - schließen sich A, B, C, D und E zu einer GbR zusammen in der sie alle Sicherheiten einbringen. Als ein Kredit der E-Bank ausfällt kann diese nun in Absprache mit den anderen Banken unabhängig von der Frage, welche Sicherheit die G ihr gewährt hat, auf eine der Sicherungen des Pools zurückgreifen.

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