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Grundpfandrechte
(recht.zivil.materiell.sachen)
(GND: 4022342-5)
    

Als Grundpfandrechte werden alle Pfandrechte an Grundstücken, d.h. dingliche Sicherungsrechte bezeichnet. Im Einzelnen:

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Auf diesen Artikel verweisen: Hypothek * mortgage * Grundbuch * Rangstelle * Realsicherheit/Personalsicherheit Werbung: