slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
privilegierte Volljährige
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt.kind.volljaehrige)
    

Privilegierte Volljährige sind gemäß § 1603 Abs. 2 S.2 BGB Volljährige die noch nicht das 21. Lebensjahr erreicht haben, im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in allgemeiner Schulausbildung befinden.

Sie sind im Unterhaltsrecht minderjährigen Kindern gleichgestellt. Siehe unter Volljährigenunterhalt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mindestunterhalt/Mindestbedarf * vergleichbares Einkommen, Unterhalt * Vermögensverwertung, Unterhalt Minderjährig/Volljährige * Erwerbsobliegenheit, gesteigerte * Volljährigenunterhalt Werbung: