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Insolvenzverfahren
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen
             2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
                2.1. Wirkungen

Mit Insolvenzverfahren wird das Verfahren bezeichnet, das bei Insolvenz einer Person oder einer Personenvereinigung auf Antrag durchgeführt wird.

1. Voraussetzungen

  1. Insolvenzantrag (§ 13 ff InsO)
    1. Unter Einhaltung der Formvorschriften
    2. An das zuständige Amtsgericht
  2. Insolvenzfähigkeit des Schuldners
  3. bei Eigenantrag: Glaubhaftmachung einer Forderung und eines Eröffnungsgrundes
  4. bei Fremdantrag: Vorliegen eines Eröffnungsgrundes (§ 16 InsO)

Nach Antrag auf Eröffnung kann das Gericht gemäß § 21 InsO verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  1. einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen
  2. dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen, in diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über
  3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagen
  4. Das Insolvenzgericht kann aber auch einer Stilllegung des Unternehmens zustimmen.

2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

2.1. Wirkungen

  1. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter (§ 80 InsO)
  2. Gläubiger können Forderungen nur noch im Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO) und werden mit der Insolvenzquote befriedigt
  3. Primäransprüche aus offenen Verträgen gehen unter, der Insolvenzverwalter hat aber bei noch beiderseitig unerfüllten Verträgen ein Wahlrecht (§ 103 InsO). Für Weiteres hierzu siehe unter Nichterfüllung/Erfüllung, Wahlrecht des Insolvenzverwalters.
  4. Hinsichtlich fremder Gegenstände in der Insolvenzmasse entstehen Absonderungsansprüche.
  5. Hinsichtlich Gegenständen auf die ein Gläubiger ein Recht zur abgesonderten Befriedigung hat (z.B. Sicherungseigentum entstehen Aussonderungsansprüche
  6. Hinsichtlich bestimmter Rechtshandlungen die die Gläubigergesamtheit benachteiligen, entsteht dem Insolvenzverwalter ein Anfechtungsrecht.

www.insolvenzbekanntmachungen.de kann man sich über eingeleitete Insolvenzverfahren informieren.

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Auf diesen Artikel verweisen: Nichterfüllung/Erfüllung, Wahlrecht des Insolvenzverwalters * Ablaufhemmung * Massekredit * Insolvenz/insolvent * Insolvenz/insolvent * Überschuldung * Gläubigerversammlung * Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz Werbung: