|
Mit Gläubigerversammlung wird die Versammlung aller Gläubiger eines Schuldners im Insolvenzverfahren bezeichnet, sie ist neben dem Gläubigerausschuss ein Organ der Insolvenzgläubiger. Die Gläubigerversammlung beschliesst mit der einfachen Mehrheit der Forderungssumme über die in der InsO festgelegten Fragen, wie z.B. der Stillegung des insolventen Unternehmens. .
Werbung:
| |