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Datei: skriptgrundstuecksrecht wird geändert
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recht.notar.grundstuecksrecht
Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung
Auflassung
Auflassungsvormerkung Schutz des Verkäufer vor Insolvenz des Käufers
Belastungsvollmacht/Finanzierungsvollmacht, Aufbau
Eintragung, Grundbuch, Voraussetzungen
Grundbuchfähigkeit der GbR
Vollmacht für GbR
Die vom BGH eingeführten Erleichterungen gelten nur für die Eintragung von Rechten für die GbR. Wird eine GbR bevollmächtigt (z.B. Belastungsvollmacht) ist bei Ausübung der Nachweis der Bevollmächtigung in der Form § 29 GBO zu erbringen. Da faktisch der Nachweis des Gesellschafterbestandes zum Zeitpunkt der Eintragung nicht möglich ist, sind hier immer die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Beurkundung persönlich mitzubevollmächtigen.
Der Verkäufer bevollmächtigt die SchönerEssen GbR sowie die erschienen Hain Härz und Gabriel Guntner jeweils einzeln zur Belastung des veräußerten Grundstücks mit Grundschulden in beliebiger Höhe. Die Bevollmächtigung steht unter der Bedingung, dass ...
Grundschuld Einigung/Eintragung, Aufbau
Heimfall, Erbbaurecht
Immobilienkaufvertrag, Aufbau
Reallasten/Leibgedinge, Vollstreckungsschutz bei Nachrang
Reallast zur Absicherung von Handlungespflichten wie z.B. Versorgungs- und Pflegeverpflichtung
rechtlicher Vortel iSv § 107 BGB bei Schenkung mit Nießbrauch/Rückforderungsrecht belastetem Grundstück
Rentenschuld
Nachteile im Vergleich zur Reallast
Unterwerfungserklärung/Unterwerfungsklausel
Übernahme einer (teilweise) valutierenden Grundschuld einschließ. der Verbindlichkeiten
Teilflächenerwerb
Vermögenssorge, Beschränkung bei Schenkung/Erwerb von Todes wegen
Notwendigkeit der Voreintragung von Erben
Wucherische Rechtsgeschäfte
Zweitlöschungsbewilligung, Bedeutung im Aufgebotsverfahren
Pfanderstreckung, Formulierung
Rangrücktritt, Formulierung
Abtretung Rückgewähranspruch bei Grundpfandrechten und Löschungsvormerkung (Tag 11)
Anwartschaftsrecht
Einhaltung des § 17 Abs. 2a BeurkG
Vorkaufsecht des Mieters bei Paketverkauf
Besteht auch wenn Vermieter/Verkäufer nur im Paket verkaufen will
Anteilige Preisermittlung am Gesamtpreis
(antizipiertes) Ersteckungsverlangen nach
§ 467 BGB
Zustandekommen des Kaufvertrages bei angenommenen Erstreckungsverlangen nur durch
Unterschied zwischen Vereinigung und Zuschreibung
Wichtigster Unterschied
§ 1131 BGB
Erstreckung der Haftung.
Gewährleistungaussschluss nicht bei:
Vorssatz
Arglist
abgegebener Garantie
Bei c2b und b2c aber mit Einschränkungen auch bei c2c
finden eine AGB-Kontrolle über § 305 ff BGB statt.
Gewährt ein Unternehmer eine Finanzierungshilfe
sind über
§ 506 BGB
die §§
498 ff BGB
Offenlegungspflichten
Soweit Offenlegungspflichten bestehen, ist es sinnvoll diese Mängel im Kaufvertrag aufzuführen, dann ist die positive Kenntnis des Käufers belegt. Offenlegungspflichten bestehen z.B. für:
besteht
den Umstand, dass Elektrik beim Bau im Jahr 1980 durch Schwarzarbeiter fehlerhaft installiert wurde
Fehlen von Versorgungsmöglichkeiten (Wasser) oder Zufahrt
baurechtswidriger Zustand der Immobilie
Verwendung gesundheitsschädlicher Baustoffe (auch wenn zur Zeit der Verwendung keine Bedenken bestanden)
Feuchtigkeitsschäden
mangelhafte Kellerabdichtung
Gefahr der Überflutung bei Hochwasser
Altlasten
Ein Verstoß führt zur Annahme von
Arglist
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Wann spricht man von Neubau?
Wenn bewohnt: 18 Monate
bei Leerstand: 3 bis 5 Jahre
Gewährleistung Nebau:
Auch außerhalb der Anwendung der AGB-Kontrolle, d.h. bei
c2c
-Vergträgen kontrolliert die Rechtsprechung hier über § 242 BGB die Gewährleistung und verwirft "formelhafte Ausschlüsse", d.h. hier muss zwischen den Vertragsparteien unter Belehrung über die Rechtsfolgen der Ausschluss der Gewährleistung mit allen Folgen eingehend erörtert werden.
Es ist gewollt, dass bestimmte Rechtsmängel, Dienstbarkeiten übernommen werden.
Hier genügt wegen
§ 435 BGB
nicht die Kenntnis wie in
§ 442 BGB
.