1. Der Eigentümer erklärt, die Haftung aus der Grundschuld Grundbuch von Duckhausen Blatt 333 Abteilung III Lfd. Nr. 2 zu 250.000,- nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen wird auf das vorgenannte Grundstück erstreckt.
2. Der Eigentümer beantragt und bewilligt die Eintragung der Pfandunterstellung im Grundbuch.