slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rangrücktritt/Rangvorbehalt
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Der Eigentümer erklärt hiermit den Rangrücktritt seiner Rechte in Abteilung II ldf. Nr. 1 und Abteilung II lfd. Nr. 2 hinter die in Art. 1 genannte Grundschuld.

Der Eigentümer beantragt und bewilligt die Eintragung der Rangänderung in das Grundbuch.

Der Eigentümer behält sich das Recht vor, eine Grundschuld i.H.v. 250.000,- zuzüglich 5 % Zinsen vor der vorstehend bewilligten Grundschuld einzutragen.

Der Eigentümer bewilligt und beantragt die Eintragung des Vorbehalts im Grundbuch.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung * Skript Grundstücksrecht Werbung: